Die Idee:
Hausgemeinschaften veranstalten zeitgleich private Flohmärkte im eigenen Hinterhof oder auf anderen privaten Flächen.

Wer kann mitmachen?
Mitmachen können Hausgemeinschaften sowie soziale, kulturelle oder kirchliche Einrichtungen, die über einen Hof oder eine sonstige private Fläche verfügen.

Wie lauten die Spielregeln?

  • Jede Hausgemeinschaft ist für ihren Hinterhofflohmarkt selbst verantwortlich.
    Gemeinsam sind Termin und Werbung (jeder sollte jedoch selbst Eigenwerbung machen).
  • Der Flohmarktverkauf findet in den Höfen oder sonstigen privaten Flächen statt, nicht auf dem Gehweg oder anderen öffentlichen Flächen.
  • Gemeinsam Aufräumen gehört dazu! Was nicht in die Mülltonne passt, wird wieder mitgenommen.
  • Teilnehmende Hausgemeinschaften kennzeichnen ihren Hof mit Luftballons.
  • Händler sind nicht zugelassen! Die Hinterhof-Flohmärkte sind eine nachbarschaftliche, nicht-gewerbliche Aktion.



Tipps für die Hausgemeinschaft

  • Sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab.
  • Holen Sie die Zustimmung von Hausbesitzer bzw. -verwaltung ein.
  • Wenn Ihr Hof auch als Parkplatz genutzt wird, suchen Sie frühzeitig nach einer Lösung.
  • Vermeiden Sie Lärm und achten Sie auf Pflanzen im Hof.